Historisches aus der Pfarrei Thundorf
Die Ortschaft Thundorf
Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts
Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts waren die Bauern nicht Eigentümer ihrer Höfe. Sie hatten nur das Nutzungsrecht, und Eigentümer war ein Grundherr. Damals gab es zwei verschiedene Bevölkerungsschichten: Grundherren und Grundholden, Freie und Unfreie. Viele ursprünglich freie Bauern unterstellten sich freiwillig einem Grundherrn, weil sie sich damit vom Wehrdienst befreien konnten. Die Epoche, in der es diese beiden Bevölkerungsschichten gab, nennt man Feudalzeit. Sie hatte ein volles Jahrtausend Bestand.Der Grundherr der Thundorfer Bauern
Der Grundherr der Thundorfer Bauern war das Salzburger Domkapitel. Darunter versteht man eine geistliche Körperschaft. Sie besteht aus einer Gemeinschaft von Geistlichen, die an der Bischofskirche wirken und den Bischof beraten. Das Salzburger Domkapitel erhielt im Jahr 987 eigenen Grund und Boden mit den darauf arbeitenden Grunduntertanen, den Bauern.
Die Verwaltung der Güter erfolgte anfangs durch die Meierhöfe, die sowohl den Grundherrn mit Lebensmitteln versorgen als auch die umliegenden Höfe beaufsichtigen mussten. Mit der Umgestaltung der Meierhöfe zu gewöhnlichen Höfen im 12. Jahrhundert wurde das Grundvermögen des Domkapitels neu organisiert und in Verwaltungseinheiten, sogenannte Ämter, eingeteilt. Eine solche Einheit war auch das Amt Thundorf (siehe Abbildung). Zu ihm gehörten nicht nur die Thundorfer Bauerngüter, sondern auch noch eine ganze Reihe von Höfen in der weiteren Umgebung.
Verpflichtungen der Bauern
Die Bauern hatten das Nutzungsrecht an den vom Grundherrn überlassenen Höfen. Sie mussten als Gegenleistung Anteile am Ernteertrag abführen und auch Bargeldzahlungen leisten. Die Einzelheiten waren in einem Vertrag niedergeschrieben. Es gab verschiedene Formen der Leihe, hauptsächlich drei Arten:
- Freistift: Der Grundherr konnte seinem Grundholden jährlich kündigen.
- Leibrecht: Der Vertrag galt auf die Lebensdauer des Bauern (auf die Lebensdauer seines Leibes).
- Erbrecht: Der Bauer konnte den Hof an die nächste Generation innerhalb seiner Familie weitergeben.
Veränderungen während der Feudalzeit
Die Grundherren haben laufend Güter verkauft oder vertauscht, sodass ihr Bestand an Bauernhöfen nicht immer gleich geblieben ist. Die wenigen Höfe in Thundorf – Kirche, Schule und Privathäuser kamen erst in jüngster Zeit dazu – blieben aber gemeinsam bis zum Schluss der grundherrschaftlichen Epoche beim Domkapitel.
Das Ende dieses Zeitraumes wurde durch die Französische Revolution eingeleitet. Damals wurden die feudalen Strukturen aufgebrochen und mit der Zeit in ganz Europa beseitigt.
Säkularisation und das Ende der Feudalzeit
Mit der Säkularisation fand das geistliche Fürstentum Salzburg sein Ende und damit auch das Salzburger Domkapitel. Nach der Teilung des früheren Erzstifts zwischen dem jungen Königreich Bayern und Österreich 1816 gingen die grundherrschaftlichen Rechte im Rupertiwinkel an den bayerischen Staat über.
Der bayerische Staat bot schon frühzeitig den Bauern die Ablösung des sogenannten Grundobereigentums an. Allerdings war der Preis dafür viel zu hoch, sodass die meisten Bauern die Ablösung nicht durchführten und lieber weiterhin die alten Grundabgaben zahlten. Auch ein später verbessertes Angebot konnte nur angenommen werden, wenn zur Finanzierung der Kosten in größerem Umfang Ackerland oder Wald verkauft wurde. Das wollten natürlich nur wenige Bauern.
Eine endgültige Lösung brachte das königlich bayerische Ablösungsgesetz vom 4. Juni 1848. Dabei ging es um die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit sowie die Fixierung und Ablösung der Grundlasten. Anlass für dieses Gesetz war, dass in anderen Ländern schon wieder blutige Auseinandersetzungen stattfanden und der bayerische König verhindern wollte, dass es auch in Bayern so weit kam.
Die Übertragung des Eigentums an die Bauern geschah jedoch nicht kostenlos. Die Grundlasten, die zum Großteil in Naturalien zu leisten waren, wurden fixiert, also in Geldforderungen umgewandelt. Sie konnten entweder sofort oder in jährlichen Raten abgelöst werden. Viele Bauern zahlten zunächst die kleinen Jahresraten und später den jeweiligen Rest auf einmal.
Somit sind auch die Thundorfer Bauern erst seit rund 150 Jahren Eigentümer ihrer Höfe.
Verfasser: Kurt Enzinger
Die Pfarrkirche Thundorf
Die Kirche in Thundorf, dem hl. Martin geweiht, wurde im 15. Jahrhundert erbaut. Im 17. Jahrhundert wurde die Kirche baulich verändert und durch ein Seitenschiff vergrößert. 1739 wurde der Turm erneuert und bekam die noch heute erhaltene Turmbedachung. 1752 wurde ein Uhrwerk in den Turm eingebaut. 1826 erhielt die Kirche die erste Orgel.
Über weitere bauliche Entwicklungen und Ausstattungen während des 17. und 18. Jahrhunderts ist wenig bekannt, da die Kirchenrechnungen erst 1742 einsetzen und auch in der Folgezeit Lücken aufweisen.
Aus den vorhandenen Unterlagen ist zu entnehmen, dass 1877 erneut Überlegungen zur Erweiterung der Kirche angestellt wurden, da die Platzverhältnisse in der Kirche so beengt waren, dass ein würdiger Gottesdienst nicht mehr abgehalten werden konnte. Um Geldmittel für den geplanten Erweiterungsbau zu beschaffen, wurde ein „Bau-Verein St. Martin“ gegründet. Der Plan zur Erweiterung der Kirche wurde aber wieder verworfen.
Erneute Planungen sahen vor, die Kirche bis auf den Turm abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Am 2. März 1921 wurde der Plan in die Tat umgesetzt und mit dem Abriss der Kirche begonnen. Die ganze Kirchengemeinde leistete Scharwerksarbeiten und lieferte Baumaterialien. Nach nur siebenmonatiger Bauzeit konnte am 30. Oktober 1921 die neue Kirche eingeweiht werden.
Die Kirche besaß vor dem 2. Weltkrieg drei Bronzeglocken, die während des Krieges abgeliefert werden mussten. 1949 erhielt die Kirche drei Stahlglocken.
Im Jahr 1949/50 wurde der Hochaltar gebaut und 1967 eine neue Orgel errichtet. Die Ausstattung der Kirche war somit weitgehend abgeschlossen und ist bis in die heutige Zeit erhalten geblieben.